Die Produktsicherheitsverordnung oder im englischen General Product Safety Regulation (GPSR) ist für Händler, Hersteller und Importeure relevant. Die hierin enthaltenen Forderungen betreffen insbesondere die Informationspflichten der Marktakteure und die Risikobewertung der Hersteller. Die Verordnung gilt für Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind, und macht dabei keinen Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geschäften! Mit dieser Verordnung soll ein einheitlicher Sicherheitsstandard für alle Produkte gewährleistet werden, die noch nicht unter produktspezifische Sicherheitsanforderungen der EU fallen. Die Produktsicherheitsverordnung gilt unabhängig davon auch für bereits regulierte Produkte.
Sie finden die Herstellerverwaltung GPSR (2) unter den Stammdaten (1). Dort können Sie den jeweiligen Hersteller für die Produkte, die Sie vertreiben oder importieren, pflegen. Dieser Menüpunkt ermöglicht es, die Herstellerangaben nach den Vorgaben der General Product Safety Regulation (GPSR) zu erfassen, zu verwalten und zu pflegen. Mit dieser Funktion können alle relevanten Herstellerinformationen, die für die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen erforderlich sind, zentral hinterlegt und jederzeit aktualisiert werden.
Die Funktion umfasst:
•Erfassung von Herstellerinformationen (4): Einfache Eingabe und Speicherung von Firmendaten, Adressen und Kontaktdetails gemäß den GPSR-Anforderungen.
•Dokumentation und Nachverfolgung (3): Speicherung von Angaben über Produktkategorien und -arten, die dem Hersteller zugeordnet sind, sowie Dokumentation von Änderungen und Aktualisierungen.
•Regelkonforme Datenverwaltung: Sicherstellung der Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten und Bereitstellung der Daten für z. B. dem Webshop oder Reifenportalen.
Die Herstellerverwaltung erleichtert es, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen der GPSR sicherzustellen und alle Informationen zentral und effizient zu verwalten.
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